Erstattung von Medizintechnik in der EU
Leitfäden zur länderspezifischen Kostenerstattung von Medizinprodukten
Bei der Markteinführung von Medizinprodukten im europäischen Ausland ist die Aufnahme in das länderspezifische Erstattungswesen von großer Bedeutung für den Erfolg des Produkts. Innerhalb der EU ist die finanzielle Kosten-Erstattung von Medizinprodukten durch die Gesundheitssysteme nicht einheitlich geregelt und variiert sehr stark.
Die Exportinitiative Gesundheitswirtschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat für sieben EU-Märkte neue, einheitliche Leitfäden entwickelt, die einen kompakten Überblick zur Gesundheitsversorgungs- und Erstattungslandschaft geben. In den Leitfäden werden neben den Grundlagen der Gesundheitsmärkte, der Versicherungssysteme auch die Verfahren zur Registrierung der Medizinprodukte erläutert. Ebenso wird betrachtet, wie die Bewertung des Nutzens der Leistung des Medizinprodukts erfolgt und ob. Für die folgenden Ländern hat die Exportinitiative die Leitfäden erstellt: Dänemark, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Spanien und Schweden.
Am 6. Oktober 2022 gab es zudem einen Vortrag zu dem Thema, der eine guten Überblcik verschafft. Den Download finden Sie hier: Kostenerstattung für Medizinprodukte in EU-Ländern